Aktuelle Neuigkeiten

News

29.02.2024

BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

Der Fall: Streit im Mehrfamilienhaus

Zwischen den Vermietern, die im Erdgeschoss wohnen, und den Mietern im ersten Stock gab es über viele Jahre lang Streit. Es kam zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen, wie etwa Verstößen gegen die Haus- und Reinigungsordnung, Lärmbelästigungen, fehlerhaftem Befüllen und Abstellen von Mülltonnen sowie dem Zuparken von Einfahrten. Nachdem die Vermieterin im Treppenhaus herumgeschrien haben soll, den Mieter mit „Du Penner“ beschimpft und ihnen vorwarf, sich rassistisch über türkische Mieter im Haus geäußert zu haben, erstatteten die Mieter Strafanzeige. Diese Klage führte dazu, dass die Vermieter den Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen wollten. Sie begründeten dies darin, dass das Mietverhältnis zerrüttet sei.

Das Urteil: fristlose Kündigung ist ungültig

Die folgende Räumungsklage der Vermieter wird abgewiesen. Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, braucht es z. B. pflichtwidriges Verhalten der Mieter. Dies sei in diesem Fall nicht erkennbar. Eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, sei auch nicht in der gegen die Kläger gerichteten Strafanzeige durch die Beklagten zu sehen. Da die Mieter wegen einer falschen Behauptung geklagt hatten, ist die Anzeige nicht als denunziatorisch zu sehen, sondern galt der Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Eine erleichterte ordentliche Kündigung ermöglicht nach §573 a Abs. 1 BGB, bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in denen der Vermieter eine selbst bewohnt. Dies ist hier nicht der Fall.

[BGH VIII ZR 211/22]

Weitere Beiträge

16.05.2024

Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles

Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.

weiterlesen
09.05.2024

Umfrage: Eigentümer setzen beim Verkauf auf Makler

Fast die Hälfte aller Eigentümer möchte für den Verkauf ihrer Immobilie einen Makler beauftragen. Neben der Entscheidung, ob mit oder ohne Makler, sind beim Verkauf einer Immobilie zwei Faktoren ausschlaggebend: die Geschwindigkeit und ein möglichst hoher Verkaufspreis. Das zeigt eine Umfrage des Online-Marktplatzes ImmoScout24 unter Eigentümern.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit