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06.02.2020

Guter Rat für Bauherren: Rechnungen nicht zu früh bezahlen

Zu nahezu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach Erfahrung des VPB (Verband Privater Bauherren) sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus.

Vertrag genau prüfen und Fortschritt kontrollieren
Bei der Vertragsprüfung sollten Bauherren darauf achten, dass die Raten angemessen sind und das sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Doch auch wenn alles korrekt aufgesetzt ist, stellen die meisten Baufirmen die Rechnung, sobald ein Bauabschnitt fertiggestellt ist. Diese sollten Bauherren zwar pünktlich bezahlen, jedoch nicht, bevor sie überprüft haben, ob der jeweilige Bauabschnitt auch mängelfrei fertiggestellt wurde. Im Zweifelsfall hilft eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige weiter. Stellen sich nach Bezahlung der Rechnung noch Mängel heraus, wird es oft schwieriger, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb zu gründlicher Prüfung vor der Bezahlung.

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Ladenlokal in zentraler Lage am Gemarkenplatz – Nähe Markt – Papestr. Das Ladenlokal verfügt über ca. 25,00 m² Verkaufsfläche und hat eine Gesamtgröße von ca. 35,00 m². Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

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