Aktuelle Neuigkeiten

News

28.11.2019

Oh du fröhliche: Wie viel Weihnachten ist okay?

In der Adventszeit ist es üblich, die Wohnung weihnachtlich zu dekorieren. Allerorts leuchten Lichterketten, blinken Sterne und Weihnachtsmänner klettern Fassaden auf und ab. Doch wie viel Weihnachten müssen Vermieter und Nachbarn dulden?

Dekorieren der eigenen Wohnung
Innerhalb ihrer eigenen Wohnung dürfen Mieter und Eigentümer so viel dekorieren, wie sie möchten. Gegen dezenten Schmuck in den Fenstern und auf dem Balkon oder im Garten ist im Normalfall auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn z. B. durch grelles Blinken gestört fühlen. Generell gilt: Weihnachtsbeleuchtung sollte zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.

Achtung: Die Fassade gehört nicht zur Mietsache – wenn sich der Eigentümer am kletternden Weihnachtsmann stört, muss dieser entfernt werden.

Dekorieren von Gemeinschaftseigentum
Ganz anders sieht es bei Gemeinschaftseigentum aus, hierzu zählen z. B. der Hausflur, Keller- und Speicherräume. Stört sich ein Bewohner an der Dekoration, aufgestellten Kerzen oder sogar verwendeten Duftsprays, muss diese Störung unterlassen bzw. entfernt werden. Adventskränze, die an der eigenen Wohnungstüre befestigt sind, müssen Nachbarn jedoch dulden. Weihnachtsdekoration darf weder Fluchtwege behindern, noch Brandgefahr bergen – im Schadensfall haftet derjenige, der die Dekoration aufgestellt hat.

Weitere Beiträge

10.10.2024

Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

weiterlesen
07.10.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Freistehendes Einfamilienhaus mit traumhaftem Grundstück – Bredeneys Bestlage! Das freistehende Einfamilienhaus wurde ca. im Jahr 1955 voll unterkellert erstellt und befindet sich in sehr gutem Allgemeinzustand. Von dem geräumigen Eingangsbereich gelangen Sie in den herrschaftlichen Wohnbereich mit Kamin, bestehend aus drei durchgehenden Räumen. Die Räume im Erdgeschoss bieten durch die großen Fensterelemente einen wunderschönen Blick […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit