Aktuelle Neuigkeiten

News

01.09.2022

Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln

Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.

Regeln für den privaten Bereich

Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:

  • Private Schwimmbecken, Pools und Whirlpools – drinnen wie draußen – dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Ausnahmen gibt es für therapeutische Anwendungen und die meisten öffentlichen Einrichtungen.
  • Regelungen in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur voraussetzen, werden vorübergehend ausgesetzt. Mieter bleiben jedoch zu angemessenem Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet, um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
  • Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Zweite Verordnung ab Oktober

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:

  • Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen.
  • Sofern er noch nicht gemacht wurde, wird der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

Weitere Beiträge

16.04.2026

Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse

Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.

weiterlesen
09.04.2026

Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten

Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit