Aktuelle Neuigkeiten

News

14.01.2021

BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen

Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Der Fall: Mieter weigert sich zu zahlen
Ein Mieter verweigerte die geforderte Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Höhe von rund 1.000 Euro, da die Vermieterin ihm keine Einsicht in die Zahlungsbelege gewährte. Die Vermieterin klagte vor dem Landgericht Berlin, welches dem Mieter Recht gab.

Das Urteil: Mieter hat berechtigtes Interesse
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Vermieterin zurück und gab dem Mieter Recht. Dieser hätte nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse an der Belegeinsicht und hat somit nach § 242 BGB ein (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht. Als Begründung nannte das Gericht, dass es dem Mieter nur durch Einsicht der Zahlungsbelege möglich sei, die Beträge zu überprüfen. So können Fehler bei der Abrechnung aufgedeckt werden und er kann überprüfen, ob die Vermieterin von Preisnachlässen oder anderweitigen Rabatten profitiert hat.
[BGH Az. VIII ZR 118/19]

Weitere Beiträge

11.06.2026

Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten

Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.

weiterlesen
04.06.2026

Heizkostenprognose: Wärmepumpe schlägt fossile Systeme im 20-Jahres-Vergleich

Wer heute eine neue Heizung einbaut, trifft eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre – und damit auch für die zukünftigen Energiekosten. Die neue „co2online Heizkostenprognose“ zeigt: Das Heizen mit Gas- oder Ölheizung wird in den kommenden 20 Jahren deutlich teurer als mit klimafreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit