Aktuelle Neuigkeiten

News

13.08.2020

BGH: Neuer Bodenbelag muss Schallschutzstandard einhalten

Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Eigentümer übereinanderliegender Wohnungen über den Trittschall. Dieser überschreitet die nach DIN zulässigen Werte, seit der Eigentümer der oberen Wohnung seinen Teppichboden durch Fliesen ausgetauscht hat. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Gutachter: Geschossdecke mangelhaft
Seit der Eigentümer der oberen Wohnung Fliesen verlegt hat, fühlt sich der Eigentümer der unteren Wohnung durch den entstandenen Trittschall beeinträchtigt. Ein hinzugezogener Gutachter stellte fest, dass die mangelnde Trittschalldämmung nicht am Bodenbelag selbst liegt, sondern dass die Trittschalldämmung der Geschossdecke nicht den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspricht.

Urteil: Eigentümer muss Schallschutzstandard einhalten
Wird ein vorhandener Bodenbelag ohne Eingriff in den Estrich oder die Geschossdecke ausgetauscht, gilt die DIN 4109 für den Schallschutz. Sie gilt auch dann, wenn der gewählte Bodenbelag den Anforderungen entspricht und die Beeinträchtigung durch einen mangelhaften Zustand des Gemeinschaftseigentums (Geschossdecke) entsteht. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Eigentümer durch zumutbare Maßnahmen die zulässigen Schallschutz-Werte einhalten muss, z. B. durch Verlegen eines Teppichbodens oder einen zusätzlichen Bodenbelag. [BGH, V ZR 173/19]

Weitere Beiträge

22.10.2026

Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten

Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa […]

weiterlesen
20.10.2026

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Essen

Apartment mit Balkon und Garage Das Mehrfamilienhaus wurde 1963 vollunterkellert erstellt und 1986 in Wohnungseigentum, bestehend aus 18 Apartments, zwei Büros und elf Garagen, umgewandelt. Das Apartment befindet sich im Erdgeschoss und ist über nur wenige Stufen erreichbar. Es verfügt über einen hellen Wohn-Schlafraum mit Küchenzeile und Zugang zum rückwärtigen Balkon sowie eine Abstellkammer und […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit