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17.11.2022

Bundesrat stimmt zu: Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.

Was bedeutet die Soforthilfe?

Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, sollen mit der Soforthilfe entlastet werden. Ihnen wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen oder sie wird in der nächsten Abrechnung abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis. Wer also im Dezember die Heizung voll aufdreht, muss die Differenz selbst bezahlen.

 Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro. Wer Fernwärme bezieht, bekommt einen pauschalen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.

Wie funktioniert das bei Mietern?

Mieter haben in der Regel keine Geschäftsbeziehung zum Gasversorger, sondern zahlen ihren Abschlag monatlich mit den Nebenkosten an den Vermieter. Die Entlastungen sollen Vermieter in der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr ausweisen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dieses Vorgehen als intransparent und missbrauchsanfällig.

 

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