Aktuelle Neuigkeiten

News

02.12.2021

Garage: Bei Zweckentfremdung drohen Bußgelder

Darf die Garage zu einem Partyraum umfunktioniert oder als Werkstatt genutzt werden? Wie sieht es mit der Lagerung von Möbeln und Gegenständen aus? Viele Mieter und Eigentümer nutzen ihre Garage nicht nur für das Abstellen des eigenen KFZ. Doch was ist erlaubt und was kann bestraft werden?

Was darf in die Garage?

Was in Garagen gelagert werden darf, ist landesrechtlich geregelt. Die Zweckbestimmung von Garagen und Stellplätzen ist jedoch grundsätzlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Relativ problemlos darf dort auch passendes Zubehör, zum Beispiel Reifen, Dachgepäckträger, Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Wagenheber, etc. gelagert werden. Für die Lagerung von Kraftstoffen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Was ist nicht erlaubt?

Die Garage darf nicht dauerhaft als Abstellraum, Partyraum oder als Büro genutzt werden. Auch eine Nutzung als (Auto-)Werkstatt kann unzulässig sein. Selbst das Abstellen von Fahrrädern oder Motorrädern kann widerrechtlich sein, wenn z. B. kein Platz für den PKW bleibt oder das Abstellen im Mietvertrag verboten wurde. Zudem können nicht zugelassene Fahrzeuge, z. B. Oldtimer zum Problem werden. Aus Sicherheitsgründen ist meist das Lagern von Gasgrills, Gasflaschen oder anderen brennbaren oder explosiven Stoffen verboten.

Sämtliche Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, im schlimmsten Fall droht Mietern bei erheblichen Verstößen die Kündigung der gesamten Wohnung.

 

 

Weitere Beiträge

22.05.2026

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Charmantes Haus mit liebevoll angelegtem Garten! Das vollunterkellerte, freistehende Haus präsentiert sich auf einem großzügigen, 1.101 m² großen Grundstück in begehrter Südwestausrichtung und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Familien sowie Bauherren mit individuellen Gestaltungswünschen. Der liebevoll angelegte, kaum einsehbare Garten mit altem und wertvollem Pflanzenbestand schafft eine private und idyllische Rückzugsoase. Im Erdgeschoss erwartet Sie ein […]

weiterlesen
21.05.2026

Platzmangel in den Metropolen: Überbelegung in Städten dreimal so hoch wie auf dem Land

Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit