Aktuelle Neuigkeiten

News

02.12.2021

Garage: Bei Zweckentfremdung drohen Bußgelder

Darf die Garage zu einem Partyraum umfunktioniert oder als Werkstatt genutzt werden? Wie sieht es mit der Lagerung von Möbeln und Gegenständen aus? Viele Mieter und Eigentümer nutzen ihre Garage nicht nur für das Abstellen des eigenen KFZ. Doch was ist erlaubt und was kann bestraft werden?

Was darf in die Garage?

Was in Garagen gelagert werden darf, ist landesrechtlich geregelt. Die Zweckbestimmung von Garagen und Stellplätzen ist jedoch grundsätzlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Relativ problemlos darf dort auch passendes Zubehör, zum Beispiel Reifen, Dachgepäckträger, Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Wagenheber, etc. gelagert werden. Für die Lagerung von Kraftstoffen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Was ist nicht erlaubt?

Die Garage darf nicht dauerhaft als Abstellraum, Partyraum oder als Büro genutzt werden. Auch eine Nutzung als (Auto-)Werkstatt kann unzulässig sein. Selbst das Abstellen von Fahrrädern oder Motorrädern kann widerrechtlich sein, wenn z. B. kein Platz für den PKW bleibt oder das Abstellen im Mietvertrag verboten wurde. Zudem können nicht zugelassene Fahrzeuge, z. B. Oldtimer zum Problem werden. Aus Sicherheitsgründen ist meist das Lagern von Gasgrills, Gasflaschen oder anderen brennbaren oder explosiven Stoffen verboten.

Sämtliche Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, im schlimmsten Fall droht Mietern bei erheblichen Verstößen die Kündigung der gesamten Wohnung.

 

 

Weitere Beiträge

08.01.2026

Jetzt neu: Wohnung zur Miete in Essen

helle 1,5-Raum Wohnung in Rellinghausen Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines sehr gepflegten Mehrfamilienhauses und verfügt über einen Wohn-/Schlafraum, eine Wohnküche mit Zugang zur kleinen Loggia und Blick in den Garten und ein Duschbad. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum und ein Waschmaschinenstellplatz in der Waschküche. Bitte beachten Sie, dass die Heizkosten nicht in den […]

weiterlesen
08.01.2026

Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte

Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit