Aktuelle Neuigkeiten

News

27.06.2019

Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind

Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.

Der Fall: Eigentümer flammt Unkraut ab
Der Eigentümer und sein Auszubildender entfernten Unkraut aus Pflasterfugen mit Gasbrenner und Hochdruckreiniger. Während der Gartenarbeit entzündeten Funken eine Hecke. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über und verursachte einen Schaden von rund 150.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung erkannte den Schaden an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent, mit der Begründung, dass an diesem Tag Windstärke 5 herrschte und das Abflammen somit grob fahrlässig war. Vor Gericht forderte der Eigentümer die Erstattung des Differenzbetrages.

Klage wird abgewiesen
Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab und bestätigte den Gebäudeversicherer. Der Kläger hätte die Gefahr des Funkenfluges bei Wind erkennen müssen und hat somit grob fahrlässig gehandelt. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Dem OLG zufolge wäre sogar eine Kürzung in Höhe von 40 Prozent gerechtfertigt gewesen. Es verwies dabei auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, z. B. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10.

Weitere Beiträge

05.11.2026

Einbruchschutz in der WEG: Regeln für Beschluss und Kosten

Ein Einbruch bedeutet oft mehr als den Verlust von Wertgegenständen: Er kann das Gefühl von Sicherheit in den eigenen vier Wänden nachhaltig beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen und mögliche Schwachstellen am Gebäude zu sichern. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist es sinnvoll, den Einbruchschutz gemeinsam in den Blick zu nehmen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum […]

weiterlesen
29.10.2026

Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen

Privatleute, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, kennen das:  Man schmiedet Pläne für Umbauten, will dieses oder jenes sanieren oder erneuern. Oft steht schon im Vorfeld fest, dass es hierfür Handwerkerleistungen braucht. „Wer solch ein Vorhaben schon konkret durchdacht hat und angehen möchte, sollte dies nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Denn derzeit […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit