Aktuelle Neuigkeiten

18.04.2019

Guter Rat: Sturmschäden rechtzeitig aufspüren

Nach Eberhard kam Franz: Unter den Stürmen im Frühjahr litten Immobilien in ganz Deutschland. Allein Sturmtief Eberhard hat, nach Schätzung des Rückversicherungsmaklers Aon, Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro angerichtet.

VPB rät zur Frühjahrskontrolle
Die Bauchsachverständigen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten immer wieder, dass sich Sturmschäden erst Monate später bemerkbar machen. Typisch sind scheinbar unversehrte Bäume, die im Frühling plötzlich umstürzen. Dieser Fall lässt sich bei der Versicherung nur schwer als Sturmschaden geltend machen, da viele Versicherungen die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters prüfen. Hierbei stellen sie fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der VPB rät Hausbesitzern, sich in solchen Fällen von unabhängigen Sachverständigen unterstützen zu lassen.
Die VPB-Experten warnen zudem vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Verrutschte Ziegel können unter Umständen längere Zeit unentdeckt bleiben. Eigentümer sollten eine Frühjahrskontrolle des Dachs vornehmen oder spätestens beim nächsten Dauerregen Ausschau nach Feuchtigkeit halten.

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Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.

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Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

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