Aktuelle Neuigkeiten

News

26.09.2019

IW-Studie: Wohneigentumsquote stagniert

Seit fast zehn Jahren verharrt die Wohneigentumsquote in Deutschland bei rund 45 Prozent, dies geht aus einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW), im Auftrag von Schwäbisch Hall, hervor.

Immer weniger junge Haushalte
Besonders auffällig ist, dass immer weniger junge Haushalte Wohneigentum erwerben, während die Quote bei den Älteren steigt. So wohnten von den 25- bis 34-Jährigen 2017 nur 12 Prozent und von den 35- bis 44-Jährigen lediglich 38 Prozent in den eigenen vier Wänden – ein Rückgang von je fünf Prozentpunkten im Vergleich zu 2010. Dagegen stieg in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen die Wohneigentumsquote im selben Zeitraum an – 58 Prozent der Haushalte wohnt im Eigentum (+ zwei Prozentpunkte seit 2010).

Mangelndes Eigenkapital als Ursache
Gründe für den Rückgang der jungen Haushalte sieht die Studie vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten. Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises sollte ein Haushalt angespart haben, hinzu kommen – je nach Bundesland – zehn bis 15 Prozent Erwerbsnebenkosten. Da sich der Eigenkapitalbedarf prozentual am Kaufpreis orientiert, müssen Haushalte bis zu 50 Prozent mehr gespart haben als noch vor fünf Jahren.

Weitere Beiträge

05.02.2026

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen […]

weiterlesen
29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit