Aktuelle Neuigkeiten

News

04.11.2021

Laubfegen: Beauftragter Dienstleister muss kontrolliert werden

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass auf dem Grundstück sowie – je nach Gemeinde – auf angrenzenden Gehwegen und Zufahrten der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird. Die Arbeiten können sie selbst ausführen oder einen Dienstleister beauftragen. Eine wichtige Neuerung kam mit der WEG-Reform: Seit dem 01.12.2020 können WEGs Schadenersatzansprüche nicht mehr auf ihre Verwalter abwälzen.

Reform nimmt Eigentümer in die Verantwortung

Falls der beauftragte Dienstleister die Straßen und Wege nicht ordentlich oder rechtzeitig fegt oder räumt und jemand verletzt sich, indem er z. B. auf nassem Laub ausrutscht, haftet die Wohneigentümergesellschaft und muss gegebenenfalls Schadenersatz zahlen. Seit der WEG-Reform gilt der Verwalter nur noch als gesetzlicher Vertreter (ausführendes Organ) der WEG und die WEG haftet für die Pflichtverletzungen des Verwalters gegenüber Dritten.

Verkehrssicherungspflicht: Das müssen Eigentümer beachten

Wird ein Dienstleister beauftragt, muss die WEG dessen Arbeit zumindest stichprobenartig kontrollieren. Versäumnisse sollten protokolliert und dem Verwalter mitgeteilt werden, damit bei Wiederholung ein anderer Dienstleister beauftragt werden kann.  Laub oder auch Schnee muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gefegt bzw. geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht in der Regel ab 8 Uhr. Detaillierte und individuelle Vorgaben finden sich in den städtischen Satzungen.

 

Weitere Beiträge

26.11.2025

Wohnung zur Miete in Essen (nicht mehr verfügbar)

3-Zimmer Wohnung mit Balkon und Garage- Papestr. Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss des 1954 erbauten und insgesamt 4 Mietparteien umfassenden Hauses und verfügt über ein großzügiges Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, Gäste-/Arbeitszimmer, eine Küche, eine Diele, ein Badezimmer (mit Wanne und Dusche, ohne Fenster), ein Gäste-WC und einen Balkon zur Hofseite. Eine Garage auf einem […]

weiterlesen
26.11.2025

Jetzt neu: Wohnung zur Miete in Essen

*Schöne Altbauwohnung im 1. Obergeschoss* Die helle und gut aufgeteilte Altbauwohnungwohnung verfügt über Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeits-/oder Kinderzimmer, Küche, Diele und Badezimmer. Zur Wohnung gehört außerdem ein Abstellraum und ein Kellerraum. Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit