Aktuelle Neuigkeiten

27.12.2018

Makler: Keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen

Muss ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären? Diese Frage beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Immobilienverkäuferin hatte ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.

Hintergrund: Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
Die Verkäuferin hatte 2004 ein Haus für 170.000 Euro gekauft und beauftrage die Maklerin 2013 mit dem Verkauf des Objektes. Bereits im Juli 2013 wurde das Gebäude für 295.000 Euro verkauft. Da sich jedoch der Verkaufszeitpunkt noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist befand, forderte das Finanzamt rund 48.000 Euro Steuern. Die Verkäuferin verklagte die Maklerin und verlangte Schadenersatz in Höhe der gezahlten Steuern.

Entscheidung: Keine Aufklärungspflicht
Der BGH entschied, dass in diesem Fall keine Aufklärungspflicht der Maklerin bestand, die Klage wurde abgewiesen. Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten aus dem Maklervertrag hervorgehen, muss im Einzelfall entschieden werden. Ein Ausnahmefall wäre es zum Beispiel, wenn sich ein Makler als Fachmann in Steuerfragen präsentiert.

(BGH I ZR 152/17)

Weitere Beiträge

25.12.2025

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

weiterlesen
24.12.2025

Fröhliche Weihnachten

Christbaum Wie schön geschmückt der festliche Raum! Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum! O fröhliche Zeit! O seliger Traum!

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit