Aktuelle Neuigkeiten

News

01.11.2018

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbar
Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

Das Urteil: Daten aus „Mietpreis-Check“ nicht anwendbar
Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück. (AG München, AZ 472 C 23258/17)

Weitere Beiträge

29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

weiterlesen
22.01.2026

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Mülheim an der Ruhr

Mülheim-Styrum / günstige Wohnung zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage! Das gepflegte, beidseitig angebaute Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1956 erstellt und bietet eine solide Substanz. Die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus zwei Häusern mit insgesamt 10 Wohneinheiten zusammen. Die ca. 58 m² große Wohnung befindet sich im Erdgeschoss auf der linken Seite und überzeugt durch ihre großzügige […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit