Aktuelle Neuigkeiten

News

22.11.2018

Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen

Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

Räumungsklage zunächst abgewiesen
Diese ordentliche Kündigung soll vermeiden, dass der Mieter seine Rückstände ausgleicht, die fristlose Kündigung unwirksam wird und er in der Wohnung verbleiben darf. Dem Landgericht Berlin lagen aktuell gleich zwei dieser Fälle vor. Es wies die Räumungsklagen der Vermieter ab und begründete die Entscheidung damit, dass die ordentlichen Kündigungen „ins Leere gelaufen seien“, da zu diesem Zeitpunkt – aufgrund der fristlosen Kündigung – gar kein Mietverhältnis bestand.

Bundesgerichtshof zeigt sich vermieterfreundlich
Der Bundesgerichtshof zeigte sich hingegen vermieterfreundlich und kippte die Argumentation des Landgerichts. Im BGH-Urteil heißt es, dass die fristlose Kündigung zwar durch die Zahlung unwirksam wird, die ordentliche Kündigung jedoch Bestand hat. Die Mieter müssen also nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen. (BGH AZ VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17)

Weitere Beiträge

29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

weiterlesen
22.01.2026

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Mülheim an der Ruhr

Mülheim-Styrum / günstige Wohnung zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage! Das gepflegte, beidseitig angebaute Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1956 erstellt und bietet eine solide Substanz. Die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus zwei Häusern mit insgesamt 10 Wohneinheiten zusammen. Die ca. 58 m² große Wohnung befindet sich im Erdgeschoss auf der linken Seite und überzeugt durch ihre großzügige […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit