Aktuelle Neuigkeiten

News

23.03.2023

Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV

Das „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren wurde von der Regierung abgeschafft. Doch was bedeutet das eigentlich? Und welchen Einfluss hat es auf die Kosten für den Kabelanschluss der Verbraucher?

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.

Was ändert sich nun?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.

 

Weitere Beiträge

07.09.2026

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Essen

Großzügige Eigentumswohnung mit Balkon in begehrter Lage Die gut aufgeteilte Wohnung liegt im 7. Obergeschoss und ist bequem per Aufzug zu erreichen. Die Wohnung verfügt über ein großes Schlafzimmer, zwei kleinere Kinder- oder Arbeitszimmer, eine Küche, ein Badezimmer sowie ein Gäste-WC und eine Abstellkammer mit Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner. Besonders hervorzuheben ist der sehr […]

weiterlesen
06.09.2026

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Stilvolle Stadtvilla mit 3 Wohneinheiten im Moltkeviertel! Bei dieser Immobilie handelt es sich um eine freistehende, denkmalgeschützte Stadtvilla mit drei Wohneinheiten. Besonders das Erd- und Obergeschoss vermitteln mit Deckenhöhen von über drei Metern und teilweise erhaltenen originalen Stuckelementen ein außergewöhnlich großzügiges Raumgefühl. Die freie, ca. 140 m² große, herrschaftliche Erdgeschosswohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-Essbereich […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit