Aktuelle Neuigkeiten

News

28.11.2019

Oh du fröhliche: Wie viel Weihnachten ist okay?

In der Adventszeit ist es üblich, die Wohnung weihnachtlich zu dekorieren. Allerorts leuchten Lichterketten, blinken Sterne und Weihnachtsmänner klettern Fassaden auf und ab. Doch wie viel Weihnachten müssen Vermieter und Nachbarn dulden?

Dekorieren der eigenen Wohnung
Innerhalb ihrer eigenen Wohnung dürfen Mieter und Eigentümer so viel dekorieren, wie sie möchten. Gegen dezenten Schmuck in den Fenstern und auf dem Balkon oder im Garten ist im Normalfall auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn z. B. durch grelles Blinken gestört fühlen. Generell gilt: Weihnachtsbeleuchtung sollte zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.

Achtung: Die Fassade gehört nicht zur Mietsache – wenn sich der Eigentümer am kletternden Weihnachtsmann stört, muss dieser entfernt werden.

Dekorieren von Gemeinschaftseigentum
Ganz anders sieht es bei Gemeinschaftseigentum aus, hierzu zählen z. B. der Hausflur, Keller- und Speicherräume. Stört sich ein Bewohner an der Dekoration, aufgestellten Kerzen oder sogar verwendeten Duftsprays, muss diese Störung unterlassen bzw. entfernt werden. Adventskränze, die an der eigenen Wohnungstüre befestigt sind, müssen Nachbarn jedoch dulden. Weihnachtsdekoration darf weder Fluchtwege behindern, noch Brandgefahr bergen – im Schadensfall haftet derjenige, der die Dekoration aufgestellt hat.

Weitere Beiträge

16.06.2026

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Vollvermietetes Dreifamilienhaus – Altbaucharm im Doppelpack Das vollunterkellerte Dreifamilienhaus wurde im Jahr 1911 als Teil eines Doppelhauses errichtet und kontinuierlich instandgehalten. Die Wohnung im Erdgeschoss und Obergeschoss verfügen jeweils über drei gut geschnittene Wohnräume, eine geräumige Küche, eine großzügige Diele sowie eine Loggia. In der Dachgeschosswohnung wurde der Durchbruch zwischen Wohn- und Esszimmer geschlossen und […]

weiterlesen
16.06.2026

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Traumhafter Altbau – Dreifamilienhaus Mit Stil – Altbaucharm im Doppelpack Das vollunterkellerte Dreifamilienhaus wurde im Jahr 1911 als Teil eines Doppelhauses errichtet und kontinuierlich instandgehalten. Die drei Wohnungen in den Vollgeschossen verfügen jeweils über drei gut geschnittene Wohnräume, eine geräumige Küche, eine großzügige Diele sowie eine Loggia. Die Wohnung im Erdgeschoss hat darüber hinaus alleinigen […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit