Aktuelle Neuigkeiten

News

15.08.2019

Tiefgaragenstellplatz muss groß genug sein

Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.

Vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Das OLG Braunschweig gab dem Kläger Recht und befand, dass es dem Tiefgaragenplatz an der vereinbarten Beschaffenheit fehlt. Gemessen an den Gesamtumständen der gekauften Wohnung und dem hohen Preis, sollte zumindest ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse den Parkplatz nutzen können. Ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger hat allerdings festgestellt, dass auf dem Parkplatz weder vorwärts noch rückwärts eingeparkt werden kann, wenn der Fahrer vorwärts auf den Parkplatz zufährt. Einparken kann der Fahrer nur, wenn er die 58 Meter vom Eingang bis zum Stellplatz rückwärts fährt oder wenn er in der sechs Meter breiten Gasse wendet. Beides sei nicht zumutbar. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass der Bauträger dem Kläger zwei Drittel des Kaufpreises erstatten muss. [OLG Braunschweig 8 U 62/18]

Weitere Beiträge

10.11.2025

Jetzt neu: Wohnung zur Miete in Essen

sanierte 3-Zimmer Wohnung mit Balkon Die Wohnung bedindet sich in einem sehr gepflegten Mehrfamilienhaus und wurde nun komplett saniert. Sie verfügt über eine Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche, eine Diele, ein saniertes Duschbad, eine Abstellkammer und einen Balkon zur Hofseite. Das BAdezimmer wird aktuell noch fertigestellt und mit Wandfliesen in weiß und Bodenfliesen […]

weiterlesen
10.11.2025

Jetzt neu: Wohnung zur Miete in Essen

Gut aufgeteilte 3-Zimmer Wohnung mit saniertem Badezimmer Die Wohnung bedindet sich in einem sehr gepflegten Mehrfamilienhaus und verfügt über eine geräumiges Wohnzimmer, ein großes Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche, eine Diele, ein saniertes Duschbad und eine Abstellkammer. Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerraum. Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit