Aktuelle Neuigkeiten

News

04.12.2018

Vermieter muss Türspion dulden

Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

Vermieterin sieht Pflichtverletzung
Als die Vermieterin den Türspion entdeckte, forderte sie den Mieter zum sofortigen Rückbau auf. Ihrer Ansicht nach war das Türblatt (teilweise) zerstört und die Türe in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt. Der eigenmächtige Einbau des Türspions stellte für sie eine unerlaubte bauliche Maßnahme und somit eine Pflichtverletzung des Mieters dar.
Der Mieter hingegen rechtfertigt den Einbau mit seinem Sicherheitsbedürfnis: Da die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen sei, möchte er sich schützen. Einen digitalen Türspion schloss er für sich aus.

Urteil: Duldungspflicht des Vermieters
Das Amtsgericht Meißen entschied, dass der Einbau eines Türspions zum „vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache“ gehöre und somit vom Vermieter zu dulden sei. Die Baumaßnahmen seien zu gering, als dass sie einer Zustimmung bedürfen. Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – gegebenenfalls durch den Austausch des Türblattes.
(AG Meißen 112 C 353/17)

 

Weitere Beiträge

21.08.2025

Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Zur Unterstützung von Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum startet in Thüringen das neue Förderprogramm „EigenheimPlus“. Das Programm wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zinsvergünstigtes Weiterleitungsdarlehen im Hausbankverfahren umgesetzt.

weiterlesen
19.08.2025

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Zweifamilienhaus mit tollem Garten und zwei Garagen Das freistehende Zweifamilienhaus wurde im Jahr 1963 voll unterkellert erstellt. Die Bausubstanz ist sehr gut und der allgemeine Zustand äußerst gepflegt. Die Erdgeschosswohnung mit insgesamt 156,90 m² erstreckt sich über zwei Etagen. Eine breite Treppe verbindet das Erdgeschoss und das Obergeschoss. Die genehmigte 2,5-Raum Wohnung im Dachgeschoss mit […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit