Aktuelle Neuigkeiten

News

20.05.2021

Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern

In Deutschland leben laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Erwerben diese Paare gemeinsames Eigentum und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.

Gesetzliche Erbfolge wird beachtet

Egal, ob das Eigentum gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte: liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln – beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.

Vorsorgen & beraten lassen

Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben dann nur noch eigene Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil – auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

Weitere Beiträge

18.06.2026

VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag

Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).

weiterlesen
16.06.2026

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Vollvermietetes Dreifamilienhaus – Altbaucharm im Doppelpack Das vollunterkellerte Dreifamilienhaus wurde im Jahr 1911 als Teil eines Doppelhauses errichtet und kontinuierlich instandgehalten. Die Wohnung im Erdgeschoss und Obergeschoss verfügen jeweils über drei gut geschnittene Wohnräume, eine geräumige Küche, eine großzügige Diele sowie eine Loggia. In der Dachgeschosswohnung wurde der Durchbruch zwischen Wohn- und Esszimmer geschlossen und […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit