Aktuelle Neuigkeiten

News

20.05.2021

Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern

In Deutschland leben laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Erwerben diese Paare gemeinsames Eigentum und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.

Gesetzliche Erbfolge wird beachtet

Egal, ob das Eigentum gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte: liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln – beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.

Vorsorgen & beraten lassen

Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben dann nur noch eigene Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil – auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

Weitere Beiträge

18.09.2025

Techem-Umfrage: Wissenslücken rund um den Energieausweis

Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.

weiterlesen
12.09.2025

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Essen

Freistehendes Einfamilienhaus mit traumhaftem Grundstück Das freistehende Einfamilienhaus wurde ca. im Jahr 1955 voll unterkellert erstellt und befindet sich in sehr gutem Allgemeinzustand. Von dem geräumigen Eingangsbereich gelangen Sie in den herrschaftlichen Wohnbereich mit Kamin, bestehend aus drei durchgehenden Räumen. Die Räume im Erdgeschoss bieten durch die großen Fensterelemente einen wunderschönen Blick in den gepflegten […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht

Persönliche Beratung – Gerne Jederzeit